Allgemein

Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Die Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§28-35 SGB VIII und §35a SGB VIII Eingliederungshilfe gewährt.

Erziehungsbeistand §30 SGB VIII
Eine Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag bzw. in ihrer Freizeitgestaltung. Die Aufgabe eines Erziehungsbeistandes besteht darin Problemlagen von Kindern und Jugendlichen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes zu bearbeiten.

Gegenstand der Betreuung

  • Beziehung zwischen Eltern und Jugendlichen
  • Identitätsbildung und Handlungskompetenzen
  • Schwierigkeiten in Schule, Ausbildung und Arbeit
  • Andere soziale Kontakte des Kindes/Jugendlichen (Freundeskreis/Freizeit)
  • Unterstützung zum Zugang zu Systemen der materiellen Grundabsicherung (Wohnung, Einkommen, etc.)

Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII
Nach §31 SGB VIII unterstützt eine sozialpädagogische Familienhilfe Familien in besonderen Lebenssituationen. Durch die intensive und teils tägliche Betreuung begleitet sie die Eltern bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei Lösung von Krisensituationen und Konflikten, begleitet zu Ämtern und Institutionen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Eine Familienhilfe ist stets bemüht, Familien in ihren Kompetenzen zu stärken, sodass sie zunehmend den Alltag wieder allein bewältigen können. In der Regel ist sie auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Erziehung in einer Tagesgruppe § 32 SGB VIII
Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist eine besondere Form der Erziehung nach § 32 SGB VIII und soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie sichern. Gleichzeitig ermöglichen eine intensive Beratung, Betreuung und Unterstützung der Familie mittelfristig eine Bewältigung der Problemursachen und eine Neuorientierung.

Wer sind wir
Aktion Sonnenschein M-V e.V. Greifswald ist ein Träger der freien Jugendhilfe und betreibt zwei Tagesgruppen auf dem Campusgelände der Montessori-Schule im Ostseeviertel. Die Tagesgruppen haben unterschiedliche Platzkapazitäten. In der Tagesgruppe „Sonnenschein“ stehen 9 Plätze mit einem Betreuungsschlüssel von 1:3 und in der Tagesgruppe „Sonnenkinder“ 6 Plätze mit einem Betreuungsschlüssel von 1:3 zur Verfügung.

 Die Tagesgruppe dient als Trainings- und Experimentierfeld zur Stärkung des Selbstwertgefühls durch Erfolgserlebnisse und Festigung von emotionalen Bindungen, durch die die Kinder und Jugendlichen lernen können, sich selbst besser zu verstehen und zu akzeptieren. Sie lernen, in der Gruppe und auch in der Schule besser mit Anforderungen umzugehen.

Wir bieten den Kindern Sport und Bewegung, wöchentliches Schwimmen, kreatives Gestalten, gemeinsames Kochen und Backen, die Nutzung von Angeboten anderer freier Träger, Tagesausflüge in der Ferienzeit und eine mehrtägige Ferienfahrt in den Sommerferien an.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8-17 Uhr

Freitag von 8-15.30 Uhr

Bei Bedarf auch länger.

Hilfsangebot für Kinder und Jugendliche und deren Eltern

  • Im schulpflichtigen Alter zwischen 6 und 12 Jahren, die sich in belastenden sozialen, psychosozialen und individuellen Lebenssituationen befinden und deren Entwicklung gefährdet ist.
  • Unterstützung der Eltern zur Stärkung und Widererlangung der Erziehungskompetenzen.

 Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung §35 SGB VIII
Eine intensive pädagogische Einzelbetreuung nach §35 SGB VIII bemüht sich über einen längeren Zeitraum, Schüler/Schülerinnen mit einer intensiven Unterstützung, zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung und sozialer Integration zu verhelfen. Diese Hilfeform wird für Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres angeboten. Die Hilfe wird über einen längeren Zeitraum gewährt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen orientieren.

 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche §35a SGB VIII
Eine Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII gilt für Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder bestätigten seelischen Behinderung. Die Eingliederungshilfe betreut und unterstützt die betroffene Person in ihrem Alltag und verhilft ihnen, im Rahmen der Möglichkeiten, zu einem selbstständigeren Leben. Kinder und Jugendliche haben Anspruch, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stellungnahme

  • Eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
  • Eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt

Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall

  • In ambulanter Form
  • In Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • Durch geeignete Pflegepersonen
  • In Einrichtungen über Tag und Nacht, sowie sonstigen Wohnformen geleistet

Welche Hilfe können wir Eltern geben?
Die Eltern bleiben weiterhin für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich, werden aber durch gezielte Aufgaben in die Betreuungsarbeit der Tagesgruppe einbezogen. Elternarbeit ist ein wesentlicher Schwerpunkt, denn die Tagesgruppe ist ein zeitlich begrenztes, nicht auf Dauer angelegtes Hilfearrangement.

Wohin wende ich mich
Interessierte wenden sich an die Mitarbeiter von Aktion Sonnenschein M-V e. V. oder an das zuständige Jugendamt Landkreis Vorpommern Greifswald. Nach Beratung und Bedarfsermittlung erfolgt die Belegung durch das Jugendamt. Die Adresse lautet Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald.

Kontakt Aktion Sonnenschein
Frau P. Lisowsky
Frau M. Reimer

Adresse
Gedsering 19
17493 Greifswald

Telefon
03834 / 53562470
Handy
0151 55291639

Mailadressen
p.lisowsky@aktion-sonnenschein-greifswald.de
m.reimer@aktion-sonnenschein-greifswald.de